Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.09.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97   

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BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97 (https://dejure.org/1997,2380)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1 B 164.97 (https://dejure.org/1997,2380)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 B 164.97 (https://dejure.org/1997,2380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gebots des fairen Verfahrens - Vorschriften über die Prozessvertretung für die Berufung - Bindungswirkung einer früheren Verwerfungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58 Abs. 1 § 67 Abs. 1 § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung, Wiederholte Einlegung der Berufung trotz rechtskräftiger Verwerfungsentscheidung des Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 170
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81

    Rechtsbehelfsbelehrung - Begründung des Widerspruchs - Bestimmter Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Unter solchen Umständen wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsmittelfrist nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 3), so daß die Berufung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers rechtzeitig, nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, eingelegt worden ist.

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).

  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Im Urteil vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - (BVerwGE 98, 126 [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]) heißt es, der Hinweis in einer Rechtsbehelfsbelehrung, eine Klage könne vor dem Bundesverwaltungsgericht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten eingelegt werden, widerspreche dem nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. bestehenden Vertretungszwang.
  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Die Beschwerde macht sinngemäß geltend, das Berufungsgericht hätte die vom Verwaltungsgericht erteilte Rechtsmittelbelehrung, die der vor Einführung des Vertretungszwanges üblichen Belehrung entspricht, nicht ausreichen lassen dürfen und demgemäß bei gehöriger Beachtung des aus Art. 20, 28 GG folgenden Gebots des fairen Verfahrens die Berufung als zulässig behandeln müssen, weil die kurz vor der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils in Kraft getretene Rechtsänderung regelmäßig den betroffenen Beteiligten nicht bekannt sei (vgl. auch Beschluß vom 27. August 1997 - BVerwG 1 B 145.97 -).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZB 42/90

    Zulässigkeit einer innerhalb laufender Rechtsmittelfrist erneut eingelegten

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Wenn eine Berufung rechtskräftig als unzulässig verworfen worden ist, kann die Partei nämlich von diesem Rechtsmittel nochmals Gebrauch machen, sofern die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BGHZ 45, 380 [BGH 29.06.1966 - IV ZR 86/65]; BGH, NJW 1991, 1116 [BGH 12.12.1990 - VIII ZB 42/90] jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Wenn eine Berufung rechtskräftig als unzulässig verworfen worden ist, kann die Partei nämlich von diesem Rechtsmittel nochmals Gebrauch machen, sofern die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist (vgl. BGHZ 45, 380 [BGH 29.06.1966 - IV ZR 86/65]; BGH, NJW 1991, 1116 [BGH 12.12.1990 - VIII ZB 42/90] jeweils m.w.N.).
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).
  • BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77

    Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokoll des Urkundsbeamten

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 6. März 1978 - BVerwG 8 B 60.77 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 35) ausgeführt, es sei nicht auszuschließen, daß einer Rechtsmittelbelehrung mit dem (unrichtigen) Zusatz, das Rechtsmittel könne auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden, entnommen wird, das Rechtsmittel dürfe ohne anwaltliche Vertretung zur Niederschrift eingelegt werden; eine derartige Belehrung setze deswegen die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf.
  • BVerwG, 03.07.1997 - 1 B 118.97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1997 - 1 B 164.97
    Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Begründungsfrist seiner Beschwerde blieb ohne Erfolg (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni und 3. Juli 1997 - BVerwG 1 B 118.97 -).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07

    Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche

    Es kommt nicht darauf an, ob der zu beanstandende Zusatz tatsächlich einen Irrtum hervorgerufen und dazu geführt hat, dass das Rechtsmittel nicht (rechtzeitig) eingelegt worden ist (Beschluss vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Beschluß vom 27. August 1997 - BVerwG 1 B 145.97 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 67; Beschluß vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 ; jeweils m.w.N.).

    Sie ist darum hier nicht unmittelbar einschlägig; im Unterschied zu diesem Urteil sind übrigens in neueren Entscheidungen vergleichbare Rechtsmittelbelehrungen als unrichtig im Sinn des § 58 Abs. 2 VwGO beurteilt worden (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 1 B 145.97 - und vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 -, a.a.O.; Urteil vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - BVerwGE 98, 126 ).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 B 8.20

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in einem

    Ein wesentlicher Aspekt dabei kann sein, inwieweit der gerügte und vorliegende Verfahrensfehler die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz infiziert (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 S. 11, vom 14. Oktober 1997 - 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 und vom 29. August 2011 - 6 B 28.11 - Rn. 2; ebenso für die Divergenzrüge: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2000 - 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 46 und vom 4. September 2007 - 9 B 10.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 42 Rn. 3; vgl. auch Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2010, § 133 Rn. 86; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 133 Rn. 55 f.; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 75; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 133 Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 11 S 2915/07

    Vertretungszwang bei Einlegung einer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung

    Hinzu kommt, dass die Berufung beim Verwaltungsgericht in Schriftform einzulegen ist (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 124a Rn. 27) und dass der hierin liegende Verzicht auf die Möglichkeit der Erklärung einer Berufung auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten in dem allgemeinen Grundsatz des Prozessrechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.03.1995 - 4 A 1/93 -, BVerwGE 98, 126, 128; Beschluss vom 14.10.1997 - 1 B 164/97 -, NVwZ 1998, 170, 171 m.w.N.) seine Entsprechung findet, dass Klagen und Rechtsmittel nur dann zur Niederschrift eines Urkundsbeamten erklärt werden können, wenn eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben ist (hierzu auch Zieglmeier, a.a.O.).

    So enthielt die dem Beklagten an diesem Tage zugestellte Ausfertigung des Urteils des Verwaltungsgerichts mit dem Rubrum, dem Tenor und dem Tatbestand sowie mit den Entscheidungsgründen, dem Hinweis auf die Unterschrift des Richters und der Rechtsmittelbelehrung alle nach § 117 Abs. 2 VwGO für ein vollständiges Urteil notwendigen Bestandteile (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.10.1997, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 08.10.1986 - VIII ZB 25/86 -, NJW-RR 1987, 377; Kopp/Schenke, a.a.O., § 124a Rn. 40; Seibert, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 124a Rn. 137; M.Redeker, in: Redeker/Oertzen, a.a.O., § 124a Rn. 21; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124a Rn. 30 und 77).

  • BerGH Heilberufe Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20

    Atteste - eine leidige Pflicht mit vielen Stolperfallen für den Arzt

    In der Verwaltungsgerichtsordnung gilt der Grundsatz, dass Klagen und Rechtsmittel nur dann zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben bzw. eingelegt werden können, wenn keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.10.1997, 1 B 164/97, NVwZ 1998, 170, juris Rn. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.11.2008, 5 Bf 402/08.Z, NJW 2009, 1159, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2014 - 2 MB 5/14

    Einlegung der Beschwerde zur Niederschrift in Verfahren mit Vertretungszwang

    Enthält eine Rechtsmittelbelehrung einen derart unzutreffenden Zusatz, ist nicht auszuschließen, dass ihr entnommen wird, das Rechtsmittel dürfe ohne anwaltliche Vertretung zur Niederschrift eingelegt werden (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1997 - BVerwG 1 B 164/97 - juris Rn. 8).

    Dies gilt erst recht in Zusammenschau mit dem unzutreffenden Hinweis zu Beginn der Rechtsmittelbelehrung, die Beschwerde könne zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1997 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt

    Der Zusatz "schriftlich oder zur Niederschrift" erweckt regelmäßig den Eindruck, dass das Rechtsmittel ohne anwaltliche Vertretung zur Niederschrift eingelegt werden dürfe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.10.1997 - 1 B 164.97 -, NVwZ 1998, 170, und vom 27.08.1997 - 1 B 145.97 -, NVwZ 1997, 1211; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2002 - 12 B 989/02 -, NVwZ-RR 2002, 912; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 124a RdNr. 59; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

    Unbeschadet dessen, daß sich die geltend gemachte Grundsatzrüge in eine Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) umdeuten läßt, führt auch eine solche Abweichung deswegen nicht zur Zulassung der Revision, weil das angegriffene Urteil zugleich auf einem Verfahrensmangel beruht, der aller Voraussicht nach auch im Fall der Revisionszulassung zur Zurückverweisung der Sache an das Verwaltungsgericht zwingen würde; in derartigen Fällen schließt der Zweck der Divergenzrevision, die Wahrung der Rechtseinheit sicherzustellen, nicht aus, daß der beschließende Senat im Interesse der Prozeßökonomie von der Ermächtigung zur Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch macht (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10; Beschluß vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 ; Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 27.05.1998 - 1 B 51.98

    Recht des Handwerks - Eintragung von EG-Ausländern ohne Meistertitel in die

    Diesen Beschluß hat der beschließende Senat mit Beschluß vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 B 164.97 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2000 - 7 K 4262/98

    Anwaltszwang; Postulationsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Vertretungszwang;

    Nur bei einer derartigen Eignung bzw. Folge sind solche Zusätze aber schädlich (BVerwG, Beschl. v. 14.10.1997 - 1 B 164/97 -, NVwZ 1998, S. 170, 171).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

  • BVerwG, 03.11.2000 - 6 B 2.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen, 23.01.2024 - 6 B 192/23

    Gewerbeuntersagung; Sanierungskonzept; vorläufiger Rechtsschutz

  • BFH, 16.05.2002 - VII B 29/01

    Inhalt der Klageschrift

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2007 - 4 O 135/07

    Zur Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2002 - 12 B 989/02

    Rechtzeitigkeit der nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2002 - 3 B 525/02

    Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Möglichkeiten der Umdeutung eines

  • OVG Hamburg, 04.11.2020 - 15 Bf 63/20
  • VG Cottbus, 10.10.2001 - 6 L 412/01

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Isolierte

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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97   

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https://dejure.org/1997,3477
BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97 (https://dejure.org/1997,3477)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1997 - 2 BvL 8/97 (https://dejure.org/1997,3477)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1997 - 2 BvL 8/97 (https://dejure.org/1997,3477)
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Gefechtsfeldradarunteroffizierin

Zur Auslegung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG aF ("... Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten.");

Art. 100 GG, § 80 Abs. 2 BVerfGG, Begründungsanforderungen für eine Vorlage im Verfahren der konkreten Normenkontrolle, "Auseinandersetzung mit herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung"

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Vorlage zur Frage "Frauen im Truppendienst der Bundeswehr"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 57
  • NVwZ 1998, 170 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Das Gericht muß sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]; stRspr).

    Der bloße Hinweis auf bestimmte Fundstellen vermag die geforderte Auseinandersetzung insoweit nicht zu ersetzen (vgl. BVerfGE 65, 308 [316]).

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 94, 315 [322 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    An einer solchen Vorgehensweise wäre das vorlegende Gericht nicht durch Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gehindert gewesen (vgl. BVerfGE 1, 184 [189 ff., 201]; 71, 305 [337 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    An einer solchen Vorgehensweise wäre das vorlegende Gericht nicht durch Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gehindert gewesen (vgl. BVerfGE 1, 184 [189 ff., 201]; 71, 305 [337 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 94, 315 [322 f.]; stRspr).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 89.95

    Recht der Soldaten: Rechtmäßigkeit der Versagung des Laufbahnwechsels bei

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Die in der Literatur (vgl. nur Scholz in Maunz/Dürig, GG , Art. 12a , Rn. 199 und 203; Ipsen/Ipsen in Bonner Kommentar, Art. 12a , Rn. 294; Gubelt in von Münch/Kunig, GG , Art. 12a , Rn. 20; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Art. 12a, Rn. 11; Grimm, ZRP 1987, 394) und der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, NZWehrr 1996, 122 ) zur Begründung des gegenteiligen Ergebnisses herangezogene Vorschrift des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG unterzieht es einer nur systematischen Auslegung, ohne dabei die Gesetzgebungsgeschichte, den Willen des Verfassunggebers und die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung zu würdigen.
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97
    Im übrigen ist für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 44, 297 [299]; stRspr).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 2833/02

    Anwendbarkeit von § 20 Abs 4 Nr 2 AuslG 1990 auf im Bundesgebiet geborene Kinder

    Denn die Vorlagefrage ist nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu: BVerfG Kammer-Beschluss vom 5.9.1997, NVwZ 1998, 170), da sich der angefochtene Bescheid aus anderen Gründen als rechtswidrig erweist.
  • VG Stuttgart, 26.06.2003 - 8 K 642/02

    Frage der Verfassungsmäßigkeit wegen Anknüpfung an das Aufenthaltsrecht der

    Voraussetzung für eine sog. Richtervorlage nach § 100 GG ist, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 05.09.1997, NVwZ 1998, 170 ff.).
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